Als gemeinnütziges Unternehmen verfolgen wir keine eigenwirtschaftlichen Interessen. Die GfB ist Teil der kommunalen Daseinsvorsorge und versteht sich als Dienstleistungsunternehmen mit einer doppelten Aufgabenstellung:
Die zentralen Aufgaben sind daher die Beratung, Aktivierung, Qualifizierung und Vermittlung unserer Kunden und Kundinnen: Wir helfen Schülern und Schülerinnen in ihrer Berufswahlorientierung, Schulabsolventen und -absolventinnen bei ihrer Suche nach Ausbildungsplätzen, bilden selbst aus und unterstützen Jugendliche während der Ausbildung. Arbeitslose Menschen führen wir an den Arbeitsmarkt heran und vermitteln sie in Beschäftigung. Gemeinsam mit Berufstätigen entwickeln wir weiterführende und/oder alternative berufliche Perspektiven. Migranten und Migrantinnen beraten und helfen wir bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen.
Unternehmen unterstützen wir dabei, die für sie passenden Auszubildenden oder Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu finden. Ihr vorhandenes Personal versetzen wir durch Weiterbildung und Qualifizierung in die Lage, sich den steigenden Anforderungen des Arbeitsmarktes erfolgreich zu stellen.
Die erfolgreiche Umsetzung dieser Aufgaben erfordert eine effiziente Qualitätspolitik. Die Anforderungen unserer öffentlichen Auftraggeber und der Unternehmen möchten wir zu deren vollsten Zufriedenheit erfüllen. Gleichzeitig ist es unser Anspruch, die individuellen Bedürfnisse und Qualifikationen der zu uns kommenden Menschen zu berücksichtigen, um ihnen die bestmögliche Unterstützung zukommen zu lassen.
Daher leiten folgende Grundsätze unsere Qualitätspolitik an:
Auf der Basis dieser Qualitätspolitik entwickeln wir Ziele, Projekte und Programme, stellen deren ständige Aktualisierung und Weiterentwicklung sicher und bewirken damit die kontinuierliche Verbesserung unserer Arbeitsmarkt-Dienstleistungen.
Geschäftsführer
Uwe Linsen
Der Aufsichtsrat besteht aus zwölf Mitgliedern.
Als ständige Mitglieder gehören dem Aufsichtsrat der Sprecher des Vorstandes der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR sowie der Sozialdezernent der Stadt Duisburg an.
Weitere sechs Mitglieder werden vom Rat der Stadt Duisburg entsandt.
Weitere vier Mitglieder werden von den Arbeitnehmer/innen der Gesellschaft gewählt.