Beratungsstellen Arbeit entwickeln regionalen Handlungsplan für Ratsuchende, die von Arbeitsausbeutung betroffen sind
März, 2025
Kooperation gegen Arbeitsausbeutung und prekäre Beschäftigung
Die Beratungsstellen Arbeit der Nachbarstädte Duisburg, Mülheim und Essen vernetzten sich, um ihr Vorgehen bei Verdacht auf Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel abzustimmen. Mitarbeitende der GfB Duisburg, der kurbel Katholisches Jugendwerk Oberhausen gGmbH, der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB) im Bistum Essen und der NEUE ARBEIT der Diakonie Essen gGmbH trafen sich am 12.02.2025 in der Beratungsstelle Arbeit Mülheim und entwickelten einen Handlungsplan für Ratsuchende, der einerseits die Bedarfe der Betroffenen und andererseits die Zuständigkeiten in den Städten Mülheim, Duisburg und Essen komprimiert zusammenfasst.
Die Kooperation ging aus einer Inhouse-Schulung der „Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung Zwangsarbeit und Menschenhandel“ für Berater und Beraterinnen hervor, die bereits 2024 in der Beratungsstelle Arbeit Mülheim stattfand. In den Schulungen der Servicestelle geht es hauptsächlich um das Erkennen der Anzeichen von Menschenhandel, Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit und mögliche Handlungsschritte. Um diesen Ansatz mit Blick auf die regionalen Besonderheiten und Strukturen zu konkretisieren, hat die Arbeitsgruppe einen Leitfaden erarbeitet, der wichtige Akteure und Hilfsangebote bündelt.
Mit dem landesweiten Beratungsangebot für prekär Beschäftigte und Menschen in ausbeuterischer Beschäftigung stellt das Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales (MAGS) Unterstützungsangebote für diejenigen bereit, die wegen Sprachbarrieren oder Unkenntnis des Arbeits- und Sozialrechts besonders häufig von Arbeitsausbeutung betroffen sind
Die Beratungsstellen Arbeit sind als niedrigschwellige, ortsnahe Anlaufstellen in allen 53 Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen präsent und bilden das Herzstück des landesweiten Beratungsnetzwerks. Sie werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes gefördert und haben sich als unabhängige ortsnahe Anlaufstellen für arbeitslose, prekär beschäftigte und von Arbeitsausbeutung betroffene Menschen in den Kommunen etabliert.